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Neue Informationspflicht für Online-Händler

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Auch in diesem Jahr sorgt eine neue EU-Vorgabe für zusätzlichen Verbraucherschutz. Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde mit der am 09.01.2016 Inkraft getretenen Online-Streitbeilegungs-Verordnung (kurz ODR-Verordnung) offiziell bekannt gegeben.
Die ODR-Verordnung bietet eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären und die Streitbeilegung schnell und kostengünstig  abzuwickeln. Laut EU-Kommission soll die OS-Plattform das Vertrauen im Online-Handel und den Verbraucherschutz stärken und somit grenzübergreifende Onlinegeschäfte fördern und beschleunigen. Es steht den beteiligten Parteien dennoch weiterhin frei, den Rechtsweg zu beschreiten.
Von der neuen Informationspflicht sind nahezu alle Onlinehändler betroffen.
Jeder in der EU niedergelassene Unternehmer, der Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern, die in der EU ihren Wohnsitz haben, abschließt, ist zu dieser Information verpflichtet. Durch die Bereitstellung eines Links zur OS-Plattform auf der Webseite, im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt jeder Unternehmer dieser Pflicht nach. Zusätzlich ist die Angabe einer E-Mail-Adresse des Unternehmens erforderlich. In der EU niedergelassene Online-Marktplätze, wie z.B. eBay oder Amazon müssen einen Link- und Text-Hinweis an einer leicht zugänglichen Stelle (AGB’s etc.) platzieren.
Von der Informationspflicht nicht betroffen sind Unternehmer, die nicht in der EU ansässig sind. Ebenso auch solche, die ihre Waren und Dienstleistungen ausschließlich an Nicht-EU-Verbraucher oder an Unternehmen (B2B) verkaufen oder anbieten.
Das Streitbeilegungs-Portal OS-Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/


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